AGB der Ortenberger Heinzelmännchen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1
Geltungsbereich
1.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Ortenberger Heinzelmännchen und dem Kunden gelten
ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgewiesen.
§ 2 Art und Umfang der
Leistung
1.
Das Dienstleistungsangebot der Ortenberger Heinzelmännchen umfasst hauptsächlich die Bereiche:
- Haushaltshilfe
- Reinigungsarbeiten
- Garten- und
Landschaftspflege
- Hausmeisterdienste
- Kleine handwerkliche Arbeiten rund
um Ihr Haus
sowohl in Privathaushalten als auch bei Firmen, Institutionen und Einrichtungen.
2.
Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden abgestimmt. Eine
Erweiterung, Änderung oder Abweichung des Dienstleistungsangebotes kann jederzeit vorgenommen werden.
Zudem sind die Ortenberger Heinzelmännchen berechtigt, einzelne Leistungen an Subunternehmer zu
vergeben.
§ 3
Vertragsabschluss
- Ein Dienstleistungsvertrag zwischen den Ortenberger Heinzelmännchen und dem Kunden kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Es wird die
tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Es werden keine Kündigungsfristen vereinbart, so dass der Vertrag jederzeit aufgelöst werden
kann.
§ 4 Gewährleistung und
Haftung
- Bei wiederkehrenden
Leistungen gelten diese als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – die Mängel oder Schäden anzeigt und diese genau beschreibt. Dies muss
direkt bei der Geschäftsführung erfolgen, nicht durch den Mitarbeiter.
- Bei einmaligen
Leistungen erfolgt die Abnahme spätestens nach Beendigung durch die Ortenberger Heinzelmännchen. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als
abgenommen.
- Wird ein
berechtigter Mangel festgestellt, so sind die Ortenberger Heinzelmännchen zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die auf fehlende Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen
sind, kann keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden.
- Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise und
Preisänderungen
- Die angegebenen Preise
sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
- Die Preise
richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertrages getroffenen Vereinbarungen. Sollten sich Preisänderungen ergeben, ist der Auftraggeber darüber schriftlich zu informieren. Für die Wirksamkeit bedarf
es der Zustimmung des Auftraggebers.
- Sofern keine
andere Vereinbarung erfolgt, wird die tatsächlich geleistete Stundenzahl mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im ¼-Stunden-Takt, mindestens jedoch 2 Stunden. Bei
Entfernungen von mehr als zehn Kilometern vom Firmensitz bis zum Auftraggeber, behalten sich die Ortenberger Heinzelmännchen die Berechnung einer Kilometerpauschale vor.
§ 6 Rechnungstellung und
Zahlungsbedingungen
- Bei Einzelaufträgen
erfolgt die Rechnungstellung sofort, in allen anderen Fällen jeweils zum Monatsende.
- Rechnungen sind
brutto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Bezahlung erfolgt auf das angegebene Bankkonto, Barzahlungen werden nicht angenommen.
- Bei
Zahlungsverzug behalten sich die Ortenberger Heinzelmännchen vor, ihre Dienstleistungen ohne Vorankündigung zurückzubehalten. Zudem behalten sich die Ortenberger Heinzelmännchen vor, bei Mahnungen
5,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
- Der
Auftraggeber hat kein Recht auf Einbehaltung von Sicherheitsbeträgen für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen, eventueller Gewährleistungsansprüche oder sonstiger
Gründe.
§ 7 Schweigepflicht und
Datenschutz
- Die Ortenberger
Heinzelmännchen und deren Mitarbeiter verpflichten sich, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren und die Diskretion zu
wahren.
- Für die
Beauftragung der Dienstleistungen müssen persönliche Daten erhoben und gespeichert werden, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder Erfüllung des Vertrages notwendig
ist.
- es erforderlich
sein, dass Ihre Daten an Unternehmen wie zum Bespiel Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen oder Dienstleister weitergegeben werden, die zur Erbringung der Dienstleistung von den Ortenberger
Heinzelmännchen beauftragt werden. Die Ortenberger Heinzelmännchen sichern die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten zu und verpflichten etwaige Dritte zur Beachtung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen.
§ 8
Abwerbung
- Jegliche Abwerbung oder
zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Personal der Ortenberger Heinzelmännchen ist unzulässig und verstößt gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und verpflichtet sich, während sowie
mindestens 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit/Dienstleistungen keinen Mitarbeiter der Ortenberger Heinzelmännchen abzuwerben oder
anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte. Die Ortenberger Heinzelmännchen sind daher berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 12 Monatsgehältern des jeweiligen
Mitarbeiters zu erheben.
§ 9 Rechte und
Pflichten
- Die Ortenberger
Heinzelmännchen stellen ausschließlich Personal zur Verfügung. Alle Mitarbeiter werden ordnungsgemäß angemeldet und sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert. Material und Arbeitsgeräte werden
vor Arbeitsaufnahme vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Absprache kann auch eine andere Vereinbarung getroffen werden.
- Termine sind
fest vereinbart und müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Eine Absage erfolgt bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin. Die Ortenberger Heinzelmännchen behalten sich in diesem Falle
vor, bei nicht rechtzeitiger Absage die vereinbarten Stunden in Rechnung zu stellen. Im Fall der höheren Gewalt sind die Ortenberger Heinzelmännchen berechtigt, die Leistungen
nachzuholen.
- Sollte bei der
Kinder- oder Seniorenbetreuung die betreffende Person krank und somit pflegebedürftig werden, werden sich die Ortenberger Heinzelmännchen mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen und den
jeweiligen Ansprechpartner darüber in Kenntnis setzen. Damit endet die Betreuungspflicht der Ortenberger Heinzelmännchen. Gleiches gilt für die Einweisung in ein
Krankenhaus.
- Die Ortenberger
Heinzelmännchen können weder Pflegedienst noch Personenbeförderung anbieten. Hierfür ist gegebenenfalls die Beauftragung eines weiteren Anbieters erforderlich, die zu weiteren Kosten führen kann.
Sollte dennoch ein Ortenberger Heinzelmännchen seinen privaten PKW für einen solchen Zweck nutzen, kann kein Haftungsanspruch geltend gemacht werden, da dies ausdrücklich nicht Bestandteil des
Dienstleistungsvertrages ist und durch keine KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.
- Der
Auftraggeber hat den Ortenberger Heinzelmännchen freien Zugang zu den Räumen oder dem Gelände der Dienstleistungserbringung zu verschaffen. Erfolgt dies durch die Aushändigung
eines
- Schlüssels, so
können die Ortenberger Heinzelmännchen keine Haftung für einen eventuellen Verlust übernehmen. Der Auftraggeber muss sich selber um eine Absicherung kümmern.
§ 10
Gerichtsstand
Als
Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Büdingen
§ 11
Vertragsänderung/Salvatorische Klausel
- Eine Vertragsänderung
oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.