Dienstleistungs.- und Hausmeisterservice
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Dienstleistungen rund um´s Haus
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Winterdienst

Winterdienst Ortenberg für Gewerbekunde

Winterdienst in  Ortenberg und Umgebung für Gewerbekunden

Für jedes Unternehmen sind Sauberkeit und Sicherheit ihres Betriebsgrundstücks Bestandteil eines ordentlichen Erscheinungsbildes und können einen starken Einfluss auf das Image haben Insbesondere im Bereich Sicherheit ist ein zuverlässiger und gründlicher Winterdienst von hoher Bedeutung. Sowohl für  Personal als auch für Ihre Kunden und Passanten ist es für deren Sicherheit wichtig, sämtliche Verkehrsflächen schnellstmöglich von möglicher Schnee- und Eisglätte zu befreien.

 

 

Für die Schnee- und Eisbeseitigung sind oft nicht die notwendige Fahrzeuge und Zeit vorhanden. Ohne geeignete Fahrzeuge und Geräte sind derartige Winterdienstaufgaben oft nicht durchführbar wodurch das eigene Personal schnell überfordert  wird, und die Arbeiten nicht gründlich durchgeführt werden. Dies wiederum erhöht die Gefahr von Unfällen auf dem eigenen Betriebsgelände. Zudem. haben Ihre Mitarbeiter sicherlich wichtigere Aufgaben in Ihrem Betrieb auszuführen.

 

Mit unserem Fahrzeugen, sind wir für  die vielseitigen Aufgaben eines Winterdienst gerüstet. Egal ob große Hofflächen, Parkplätze, Zufahrten, Gehwege, Eingangsbereiche, wir  erledigen gründlich und zuverlässig unseren Aufgaben  so daß Ihr Betriebsablauf so wenig wie möglich gestört wird.

 

Die Streugutbeseitigung kann  nach Wunsch am Ende der Wintersaison erfolgen

 

Die Absicherung unserer Kunden  ist eine spezielle Winterdienst Haftpflichtversicherung vorhanden.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, Schnee und Eis auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen zu beseitigen. Dabei ist zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends der Gehweg vor dem Haus oder dem Grundstück von Schnee- und Eisglätte wenn möglich freihalten oder ab einer bestimmten Schneehöhe mit geeigneten Mitteln  abzustumpfen.

 

Ist kein Gehweg vorhanden, ist je nach der jeweiligen gültigem Straßenreinigungssatzung  entweder der Straßenrand, an der Grundstücksgrenze entlang oder der Gehweg auf der anderen Straßenseite von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Die Räumungspflicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite obliegt jedoch dem dortigen Grundstückseigentümer.

 

 Das rechtzeitige räumen und streuen hat bei und oberste Priorität. Ein zuverlässiges Erscheinen beim Kunden bei Schneefall oder Eisglätte ist gewährleistet., Wir garantieren, daß unsere Mitarbeiter schnell vor Ort sind und für geräumte Wege und Flächen vor Ihrem Grundstück sorgen.

 

Dabei sind für uns Gewerbliche Kunden und Privathaushalte gleichermaßen wichtig. Wir übernehmen zuverlässig und pünktlich Ihre Verpflichtung zur Schneeräumung und Glatteisbeseitigung. Unser Winterdienst-Team sorgt für sichere, eis- und schneefreie Flächen und Wege von der privaten Kleinfläche bis hin zu Gewerbefläche, gerne unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot!

 

Selbstverständlich arbeiten wir nach den Bedingungen des jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. Eine entsprechende Spezial-Haftpflichtversicherung für Winterdienst ist bei uns vorhanden und besteht automatisch bei Abschluss eines Winterdienstvertrages.

 

Die Preise für den Winterdienst werden auf Wunsch pauschal für eine Saison oder als individueller Einzelauftrag  berechnet und richten sich nach Größe der zu räumenden Flächen. Dank unserer engagierten Mitarbeiter - können wir Ihnen ein sehr gutes Preis-/ Leistungsverhältnis bieten.

Winterdienst in Ortenberg und Umgebung für Privathaushalte

Für viele Hauseigentümer und Mieter ist der Winter mit frühem Aufstehen verbunden. Denn damit im Winter rund um Ihr Haus niemand ausrutscht, gilt die gesetzliche Schnee- und Räumpflicht – auch für angrenzende öffentliche Wege.rund um Ihr Grundstück In jedem Fall muss das gefahrlose Begehen des Gehwegs vor Ihren Hausgrundstücks möglich sein, und das in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Und wenn jemand auf einem eis. -oder schneeglatten Gehweg ausrutscht, weil der Gehweg nicht satzungsgemäß geräumt wurde, haftet der Grundstückseigentümer für den durch etwaige Verletzungen entstandenen Schaden. Dieser Räum- und Streupflicht können besonders berufstätige und ältere Menschen nicht  immer nachkommen. Von der Urlaubszeit ganz zu schweigen.

 

 Stellen Sie sich vor: Es fängt mitten in der Nacht an zu schneien. Sie bleiben mit ruhigem Gewissen liegen und freuen sich morgens über frei geräumte und gestreute Wege und Flächen. Unser Team befreit Ihr Grundstück und angrenzende öffentliche Wege in Ortenberg und Umgebung von Schnee und Eis und übernimmt auch noch die Haftung für Sie!

Morgens ab fünf Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen – Wir sind schon da, wenn der Winter kommt.

 

Wir halten die gesetzlichen Auflagen der Räum- und Streupflicht 100-prozentig ein. Wir räumen Stellplätze, Parkplätze, Zufahrten, Privatstraßen und Gehwege. Zu unseren Kunden zählen, Hausverwaltungen, Privateigentümer von Einfamilienhäusern und Mietshäuser sowie Eigentümergemeinschaften.  

 

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Hier finden Sie uns

Ortenberger Heinzelmännchen

Dienstleistungen rund um´s Haus

Manfred Pattberg

Sackgasse 3

63683 Ortenberg

Kontakt

 

Tel.: 06046 4686078

Mobil: 0152 54088016

Mail: info@hausmeisterservice24.co

Mail : montage@pattberg.co

Direkt zum Kontaktformular.

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